Rechtsprechung
BVerwG, 24.05.1976 - II B 49.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1975 - VI A 683/73
- BVerwG, 24.05.1976 - II B 49.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58
Fleckfieberinfektion als Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 24.05.1976 - 2 B 49.75
Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 229 [230 f.]). - BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.05.1976 - 2 B 49.75
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a.Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9]) bedarf es für die durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene Bezeichnung der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts der Angabe wenigstens einer bestimmten Entscheidung, von der das mit der Beschwerde angefochtene Urteil abweichen soll, und ferner der Darlegung, mit welchen sachlichrechtlichen Ausführungen das Urteil der Vorinstanz von der angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.05.1976 - 2 B 49.75
Dabei gebietet es die durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer auferlegte Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und st.Rspr.).